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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09   

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https://dejure.org/2013,104949
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09 (https://dejure.org/2013,104949)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 3 U 1/09 (https://dejure.org/2013,104949)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 3 U 1/09 (https://dejure.org/2013,104949)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09
    Für einen AU ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines AU, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und 17).

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09
    Nach der stRspr des Bundessozialgerichts (BSG) steht dem Kläger in einer solchen Fallkonstellation ein Wahlrecht zu, sein Rechtsschutzbegehren (neben einer Anfechtung der ergangenen Bescheide) entweder durch eine zulässige Verpflichtungsklage oder in Form einer (nicht nachrangigen) Feststellungsklage geltend zu machen (vgl hierzu BSGE 111, 37 mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09
    Für einen AU ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines AU, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09
    Die Kausalitätsbeurteilung hat dabei auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 1/09
    Maßgeblich sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2016 - L 14 U 339/15
    Diese Einschätzung überzeugt den Senat, denn sie steht in Übereinstimmung mit der in der gesetzlichen Unfallversicherung herrschenden medizinischen Lehrmeinung (siehe hierzu z.B. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, Seite 624, 625; Thomann/Schröter/Grosser, Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, 1. Auflage 2009, 5.3.4, Seite 50), der auch das erkennende Gericht bereits in ständiger Rechtsprechung folgt (siehe hierzu nur LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2007 - Az.: L 14 U 84/05; Urteil vom 19. Juni 2013 - Az.: L 3 U 1/09; Beschluss vom 22. Januar 2002 - Az.: L 6 U 141/01).
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